Der Beutelsbacher Konsens und das Neutralitätsgebot an Schulen: Es ist nicht erlaubt den Schülern …
Der Beutelsbacher Konsens im Wortlaut
1. Überwältigungsverbot
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„Schule soll nicht nur Wissen und Können vermitteln,
sondern auch Herz und Verstand.“
In Anlehnung an: Art. 131,
Abs. 1, Bayerische Verfassung