Aus der Bayerischen Verfassung:
„Schule soll nicht nur Wissen und Können vermitteln,
sondern auch Herz und Verstand.“
In Anlehnung an: Art. 131,
Abs. 1, Bayerische Verfassung
„Schule soll nicht nur Wissen und Können vermitteln,
sondern auch Herz und Verstand.“
In Anlehnung an: Art. 131,
Abs. 1, Bayerische Verfassung
Öl ins neujährliche Feuer der schwelenden G8/G9-Diskussion goss der Elternbeirat des Markgraf-Georg-Friedrich-Gymnasiums Kulmbach beim Besuch von Minister Spaenle. Weiterlesen „Elternbeiräte überraschen Minister Spaenle“