Aus der Bayerischen Verfassung:
„Schule soll nicht nur Wissen und Können vermitteln,
sondern auch Herz und Verstand.“
In Anlehnung an: Art. 131,
Abs. 1, Bayerische Verfassung
„Schule soll nicht nur Wissen und Können vermitteln,
sondern auch Herz und Verstand.“
In Anlehnung an: Art. 131,
Abs. 1, Bayerische Verfassung
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