FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen
05.05.2020: Beschluss des bayerischen Ministerrates zur Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs an den Schulen im Freistaat. Der Zeitplan umfasst bis Schuljahresende drei Schritte zur sukzessiven Ausweitung des Unterrichtsbetriebs.
„Bei allen Planungen steht weiterhin der Gesundheitsschutz der gesamten Schulgemeinschaft an oberster Stelle. Die bayerischen Schulen sollen auch künftig ein Raum sein, in dem sich die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrkräfte und alle anderen Beschäftigten sicher fühlen – dies ist mir auch persönlich ein großes Anliegen“
Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo.
- Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie im Bereich der Schulen …, Bay. Staatsregierung, 08.08.2020
- So geht es weiter an den Schulen, BayStmUK, 05.05.2020
- Pressekonferenz zum weiteren Vorgehen, 05.05.2020
Schulöffnung für Abschlussklassen
Landesweite Ausgangssperre in Bayern
16.04.2020: Allgemeinverfügung Schulöffnung für Abschlussklassen anlässlich der Corona-Pandemie in Bayern.
Öffnung der Schulen für Abschlussklassen ab 27. April 2020 und Fortsetzung des „Lernens zuhause“ in den übrigen Jahrgangsstufen:
- So geht es weiter an den Schulen, BayStmUK, 16.04.2020
- FAQ zum Unterricht an Bayerischen Schulen, BayStmUK, 16.04.2020
- Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), Bay. Staatsregierung, 16.04.2020
- COVID-19-Dashboard, Robert Koch Institut, 20.02.2020
Ansprache des Schulleiters OStD Horst Pfadenhauer
zur Ausnahmesituation der Schulschließung anlässlich der COVIC-19-Pandemie im Jahr 2020
Bitte bleiben Sie zu Hause!
Landesweite Ausgangssperre in Bayern
20.03.2020: Allgemeinverfügung Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie in Bayern.
„Abstand halten wichtiger als nichts anzufassen“
Virologe Christian Drosten
Unterrichtsbetrieb eingestellt – Kinder müssen zu Hause bleiben
13.03.2020: Verfügung den Coronavirus betreffend: Einstellung des Unterrichts an Bayerischen Schulen. Der Unterrichtsbetrieb wird ab Mo., 16.03.2020 bis einschließlich der Osterferien eingestellt.
Schülerinnen und Schüler müssen dem Unterricht und jeglichen sonstigen schulischen Veranstaltungen bis einschließlich 19.04.2020 fernbleiben.Der Verstoß gegen die ergehende Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 13.03.2020 ist mit einem Bußgeld bewehrt.
Weitere Informationen:
- Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), Bay. Staatsregierung, 13.03.2020
- FAQ zur Einstellung des Unterrichts, BayStmUK,13.03.2020
- Einsatz digitaler Medien während der längerfristigen Unterrichtsbeeinträchtigung, BayStmUK,12.03.2020
- Umgang mit dem Corona-Virus, BayStmGP, 06.03.2020
- Verhalten bei Auftreten einer Corona-Infektion, BayStMGP, 06.04.2020
Rückkehrer aus Risikogebiet müssen zu Hause bleiben
06.03.2020: Verfügung den Coronavirus betreffend: Schulkinder, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten aufgehalten haben, müssen nächste Woche zu Hause bleiben.
Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten.
Der Verstoß gegen die betreffende Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 06.03.2020 ist mit einem Bußgeld bewehrt.
Aktuelle Informationen finden Sie auf den betreffenden Websites des Bay. Kultusministeriums bzw. des Bay. Gesundheitsministeriums.
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